“Der Rechtsanwalt ist hoch verehrlich,

 obwohl die Kosten oft beschwerlich.”

(Wilhelm Busch, 1882 - 1908)

Der ersten Zeile dieses Verses des bekannten Dichters wollen wir natürlich nicht widersprechen.

Denn wo Wilhelm Busch Recht hat, hat er Recht.

Der zweite Teil des Verses greift jedoch zu kurz, denn alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3 des Grundgesetzes) und dies bedeutet auch, dass niemand dadurch gezwungen sein soll, auf die Wahrnehmung seiner Rechte aus finanziellen Gründen zu verzichten. Darum gibt es die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe.

Wenn Sie also Sorge haben, dass Sie sich fachkundige Hilfe durch einen Rechtsanwalt aus finanziellen Gründen nicht leisten können, informieren Sie sich bitte zuvor unter den Menüpunkten Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, ob die dort aufgeführten Voraussetzungen auf Sie zutreffen. Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte Hapke & Meier bei Fragen auch zur Verfügung.

Treffen die oben genannten Voraussetzungen auf Sie nicht zu, bestimmen sich die Kosten des Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG). An diesem Gesetz sind die Rechtsanwälte bei der Abrechnung ihrer Gebühren grundsätzlich gebunden.

Sollten Sie eine Rechtsschutzersicherung abgeschlossen haben, sind Sie bei entsprechender Bestätigung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung von den Kosten, vorbehaltlich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, befreit.

Bringen Sie einfach zu dem ersten Gespräch die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung (Versicherungsunternehmen und Versicherungsnummer) mit. Die Rechtsanwälte Hapke & Meier erledigen für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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